Vertragsbedingungen für öffentliche Einrichtungen
Vertragsbedingungen für öffentliche Einrichtungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle öffentlichen Einrichtungen, die unter dem Dach eines öfffentlichen Projektpartners (meist Stadt, Tourismus GmbH oder Stadtmarketing-Gesellschaft) kostenfrei an dem City2Click-System teilnehmen.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Deutsche Stadtmarketing GmbH, Expo Plaza 3, 30539 Hannover unter www.Deutsche-Stadtmarketing.de. Die Institution wird ihre Codes unverzüglich (spätestens 2 Kalenderwochen) nach Erhalt an den dafür vorgesehenen Plätzen gut sichtbar in der Nähe des Eigangs anbringen und bei Beschädigung unverzüglich Ersatz bestellen und anbringen. Die Institution wird die Codes nicht vervielfältigen und nicht an anderen Orten als dem vorgesehenen anbringen bzw. präsentieren.
Die Institution wird Info-Faltblätter zu City2Click gut sichtbar an zentralen Stellen in ausreichender Anzahl auslegen und ihre Besucher auf City2Click hinweisen. Sollten auf Grund einer hohen Nachfrage oder ähnliches die Faltblätter schnell vergriffen sein, bestellt die Institution diese rechtzeitig bei der Deutsche Stadtmarketing GmbH nach. Das Informationsmaterial ist kostenfrei. Die Institution pflegt Inhalte zu ihren Codes ein und hält diese über die Laufzeit der Vereinbarung aktuell. Sie ist dabei für die von ihr veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Die Deutsche Stadtmarketing bietet der Institution eine kostenfreie Schulung an, in der dem Schulungsteilnehmer Inhalte und Pflege des City2Click-Stadtinformationssystems näher gebracht werden. Den Zugang zu den eigenen Codeinhalten erhält die Institution über ein Content-Management-System. Hierzu wird ein Internet Explorer (ab Version 6.0) benötigt. Dazu müssen Popup-Fenster/JavaScript zugelassen und ggf. Einstellungen an der Firewall der Institution (falls vorhanden) vorgenommen werden. Die kostenfreie Nutzung eines mobilen Codes kann unter Umständen über die Schaltung von Werbung finanziert werden.
Die Institution wird keine Inhalte oder Angebote in City2Click einstellen oder vorhalten, die
- gegen Gesetze oder Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen
- pornografische Darstellungen oder Verweise darauf enthalten (Ausnahmen sind Informationen über anerkannte Kunst- und Kultur-Darstellungen)
- Prostitution oder vergleichbare Leistungen bewerben
- allgemein anerkannt jugendgefährdend sind
- sich politisch in verbotener Weise äußern
Diese Vereinbarung kann 2 Jahre nach Auslieferung des ersten Codes an die Institution mit einer Frist von 1 Jahr erstmalig gekündigt werden. Bei Nicht-Kündigung verlängert sich die Vereinbarung um ein weiteres Jahr. Die Zugangsdaten werden von der Deutsche Stadtmarketing aus dem System gelöscht. Die Inhalte bleiben bis auf weiteres im System für die Nutzung durch die Deutsce Stadtmarketing.





