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Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für City2Click-Aufträge und Verträge

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Bedingungen unter denen Informationsanbieter City2Click für Ihre Zwecke im Rahmen Ihrer Verträge nutzen können.

2. Mit der Registrierung, der Bestellung von Leistungen und Nutzung des City2Click-Systems stimmen Sie diesen AGB ausdrücklich zu. Durch Information an geeigneter Stelle ist die Deutsche Stadtmarketing berechtigt die AGBs jederzeit zu ändern und diese Änderung bekannt zu machen. Mit dem Login-Vorgang oder einer Registrierung akzeptieren Sie diese AGB-Änderung.

3. Die Deutsche Stadtmarketing erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn die Deutsche Stadtmarketing diesen nicht widerspricht.

 

§ 2 Leistung von City2Click

1. City2Click bietet eine Plattform zur Verwaltung und Veröffentlichung von Informationen und Werbung auf mobilen Endgeräten. Die verwalteten Informationen werden von City2Click zu einem mobilen Stadtinformationssystem mit anderen verwalteten Inhalten zusammengefügt. Die Veröffentlichung der Inhalte geschieht zum Einen über 2D-Codes, die direkt dem Kunden zugeordnet sind, zum Anderen auch über die Verknüpfung von Informationen untereinander (Links). Die Informationen können über Schnittstellen zu Partnersystemen auch an anderer Stelle veröffentlicht werden, um den Werbeeffekt für die Kunden zu erhöhen.

2. City2Click-Leistungen werden an Anbieter in der Regel nur kostenpflichtig bereit gestellt. Ausnahmen bestehen für die öffentlichen Hand und alle Einrichtungen, die mehrheitlich der öffentlichen Hand unterstehen. Kostenpflichtige Leistungen können über die bereitgestellte Weboberfläche des Anbieters oder die Registrierung bestellt werden.

 

§ 3 Kunden-Registrierung bei City2Click

1. Um City2Click als Anbieter nutzen zu können, ist vorab eine Anbieter-Registrierung erforderlich. Der Anbieter muss voll geschäftsfähig sein.

2. Der Kunde ist verpflichtet, das Anmeldeformular wahrheitsgemäß und korrekt auszufüllen und mindestens die vorgesehenen Pflichtangaben zu machen, um Zugang zu City2Click mittels Login und Passwort zu erhalten.

3. Nach erfolgter Registrierung erhält der Anbieter eine SMS mit dem Zugangspasswort für den Anbieterbereich. Erfolgt keine Nutzung des Anbieterbereiches innerhalb der nächsten 14 Tage, werden die bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Angaben vollständig gelöscht. Erfolgt die Registrierung durch einen City2Click-Partner, übergibt dieser die Zugangsdaten an den Anbieter.

4. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte Personen weiter zu geben (als Dritte Person gilt nicht der offizielle autorisierte lokale Vertriebspartner der Deutsche Stadtmarketing). Weiterhin ist der Anbieter für alle Aktivitäten verantwortlich, die in seinem Benutzerkonto stattfinden. Der Anbieter verpflichtet sich, die Deutsche Stadtmarketing umgehend über eine unautorisierte Verwendung des Kontos in Kenntnis zu setzen. Die Deutsche Stadtmarketing übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden, die der Anbieter aufgrund einer nicht autorisierten Verwendung seines Kontos oder seines Kennworts erleidet.

5. Gefährdet der Anbieter mutwillig die Stabilität oder Sicherheit des Systems, so kann die Deutsche Stadtmarketing ohne jegliche Vorankündigung den City2Click-Zugang stilllegen.

 

§ 4 Inhalte und Verantwortlichkeit

1. Der Anbieter ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte alleine verantwortlich. Der Anbieter versichert, dass er die zur Veröffentlichung nötigen Rechte besitzt oder über die erforderlichen Rechte verfügen kann. Dies gilt auch für sämtliche Urheber-, Marken-, Namens- und Kennzeichenrechte.

2. Die Deutsche Stadtmarketing stellt dem Anbieter Speicherplatz für seine Inhalte innerhalb seines Benutzerkontos bei City2Click zur Verfügung.

3. Der Anbieter versichert, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Mit dem Einstellen von Inhalten verpflichtet sich der Anbieter keine gesetzeswidrigen, gegen den guten Geschmack verstoßenden, jugendgefährdenden oder sonst wie anstößigen Inhalte zu veröffentlichen. Werbung für ‚Rotlicht-Angebote’, deren Betreiber und Produkte ist generell unerwünscht.

4. Der Anbieter ist weiterhin dafür verantwortlich, dass die von ihm in City2Click eingestellten Inhalte frei von Schadsoftware für City2Click-Nutzer und –Betreiber sind. Der Anbieter nutzt City2Click nicht in einer Weise, die die Systemstabilität beeinträchtigt oder gefährdet.

5. Die Deutsche Stadtmarketing ist berechtigt, Inhalte aus dem System zu entfernen oder zu sperren, die gegen die Bestimmungen dieser AGB verstoßen. Die Deutsche Stadtmarketing ist berechtigt in diesem Fall Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend zu machen.

 

§ 5 Einräumung von Rechten

1. Der Anbieter gestattet der Deutsche Stadtmarketing, die eingestellten Inhalte für die Erbringung der unter City2Click abrufbaren Dienstleistungen zu nutzen und räumt der Deutsche Stadtmarketing die hierfür erforderlichen Rechte an den Inhalten unentgeltlich ein.

2. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte über die City2Click-Plattform und über andere Applikationen und Medien weltweit öffentlich zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten und auf Dritte zu übertragen.

3. Der Anbieter weiß, dass seine Informationen mit Zusatzinformationen und werblichen Informationen ergänzt, angezeigt und verbreitet werden. Damit ist der Anbieter einverstanden. Der Anbieter stimmt ausdrücklich zu, dass Dritte berechtigt sind, von außen auf die Inhalte zu verlinken oder sonst wie hinzuweisen.

4. Der Anbieter räumt der Deutsche Stadtmarketing das Recht ein, seine Informationen mit anderen Informationen zu kombinieren und sie so im Aufbau zu verändern, dass die Darstellungsqualität für das genutzte Endgerät und den Benutzer optimiert wird.

5. Die eingeräumten Rechte an den eingestellten Inhalten erlöschen mit Auslaufen des geschlossenen Vertrages zwischen dem Anbieter und der Deutsche Stadtmarketing. Eine Ausnahme bilden Anbieter aus dem Bereich der öffentlichen Hand und anderen, für die keine Nutzungsgebühren erhoben werden. Deren Inhalte verbleiben unbegrenzt im System und dürfen weder gelöscht noch negativ verändert werden. Die eingeräumten Rechte der Deutsche Stadtmarketing dauern auch nach Ende des Vertragsverhältnisses weiter an.

6. Der Anbieter garantiert gegenüber Deutsche Stadtmarketing, Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte an den eingestellten Inhalten zu sein, keine Rechte Dritter, gleich welcher Art sowie keine gesetzlichen Bestimmungen zu verletzen und stellt die Deutsche Stadtmarketing, deren verbundene Unternehmen sowie die Vertreter, Angestellten, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von Deutsche Stadtmarketing und City2Click auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung gegenüber Deutsche Stadtmarketing geltend machen, die von dem Anbieter auf City2Click eingestellten Inhalte verletzten sie in Ihren Rechten oder verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen; hierin eingeschlossen sind die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

7. Die Deutsche Stadtmarketing gestattet dem Anbieter, die von City2Click angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und räumt dem Anbieter hierzu die einfachen und nicht übertragbaren Rechte zur Nutzung ein.

 

§ 6 System-Bereitstellung und -Leistung

1. Die Deutsche Stadtmarketing ist berechtigt bei Überschreitung des Zahlungsziels bei Forderungen gegen den Anbieter um mehr als 7 Tage, die entsprechende Leistung für den Zugang durch den Anbieter und seine Nutzer zu sperren und für die Aufhebung der Sperre 18EUR zzgl. Mwst zu berechnen. Weitere 4 Wochen nach Überschreitung des Zahlungsziels des Anbieters werden seine genutzten City2Click-Codes und sein Zugang dauerhaft ungültig. Seine Codes können dann wie auch bei normalem Vertragsende an andere Anbieter wieder neu vergeben werden.

2. Deutsche Stadtmarketing ist berechtigt, Wartungsarbeiten an den technischen Einrichtungen von City2Click durchzuführen. Diese werden nach Möglichkeit zu Zeiten und in einer Form durchgeführt, die eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Nutzung (im Durchschnitt aller Nutzer) hervorruft.

2. Die Nichtverfügbarkeit des gesamten City2Click-Systems soll 1,5% im Jahresmittel nicht überschreiten.

3. Die Deutsche Stadtmarketing behält sich vor, den Leistungsumfang von City2Click jederzeit zu erhöhen. Eine Veränderung, die eine Einschränkung der Nutzung bewirken kann, wird dem Anbieter zuvor mitgeteilt, sofern es sich nicht um die Anpassung an geltendes Recht oder die aktuelle Rechtssprechung handelt.

4. Lässt der Anbieter berechtigt eingezogene Lastschriftbeträge zurück buchen, oder weist sein Konto nicht die erforderliche Deckung auf, so wird der Anbieter mit allen Kosten der Rücklastschrift und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 9,60EUR belastet.

 

§ 7 Haftung der Deutsche Stadtmarketing

1. Die Deutsche Stadtmarketing haftet für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung von Schäden bei dem Anbieter, die direkt von der Deutsche Stadtmarketing verantwortet werden.

2. Die Deutsche Stadtmarketing haftet bei Ausfällen, die deutlich über das angestrebte Maß in §6 hinaus gehen.

3. Bei Darstellungsfehlern der Informationen des Anbieters generell oder auf bestimmten Endgeräten oder Browsern, sowie die Funktionsfähigkeit des Dienstes City2Click auf Endgeräten allgemein haftet die Deutsche Stadtmarketing nicht.

4. Sofern eine Haftung gegeben ist, ist diese auf die Hälfte des Jahresumsatzes des Anbieters bei der Deutsche Stadtmarketing beschränkt.

5. Für kostenfreie Dienste oder Teildienste übernimmt die Deutsche Stadtmarketing keine Gewähr.

6. Die Deutsche Stadtmarketing haftet nicht für eine missbräuchliche oder unerwünschte Verwendung der Informationen des Anbieters im City2Click-System, da auf die Nutzung von der Deutsche Stadtmarketing keinerlei Einfluss genommen werden kann.

 

§ 8 Datenschutz

1. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen von City2Click für Nutzer.

2. Die Anbieter-Daten werden soweit sie nicht von ihm über City2Click selbst veröffentlicht werden, auch in Auszügen nicht an Dritte weiter gegeben. Ausnahme bildet die Inanspruchnahme externer Dienstleister, die zur Erfüllung des Vertrages mit dem Anbieter genutzt werden.

 

§ 9 Nutzungsrechte der City2Click-Codes

1. Der Anbieter akzeptiert die Nutzungseinschränkung der ihm bereitgestellten sogenannten Geo-Codes in der Form, dass diese nur an dem Ort verwendet werden dürfen, für den diese von ihm angelegt und mit einer Adresse/Geoposition versehen wurden. Die Codes müssen so angebracht sein, dass diese in jedem Fall immobil bleiben und nicht an einen anderen Ort verbracht werden können. Der Anbieter legt auch keine Geo-Codes für oder im Namen anderer Anbieter an.

2. Verstößt der Anbieter gegen diese Nutzungseinschränkung, so haftet er für alle daraus erwachsenden Schadensersatzansprüche der Deutsche Stadtmarketing und aller beteiligten City2Click-Anbieter und –Nutzer  unbeschränkt.

3. Für die mobile Nutzung kann der Anbieter sogenannte mobile Codes erwerben, die beliebig genutzt werden können.

 

§10 Schutzrechte

1. Alle Marken oder sonstigen Schutzrechte an City2Click und der Deutsche Stadtmarketing, stehen allein der Deutsche Stadtmarketing zu. Der Anbieter erhält ein einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Marke City2Click zur Bewerbung seiner mobilen Informationen.

2. Software, Ideen und Funktionen von Ciyt2Click dürfen nicht ohne Einverständnis der Deutsche Stadtmarketing kopiert oder sonst wie in fremden Angeboten verwendet werden.

 

§ 11 Sonstiges

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für City2Click und die Verträge der Deutsche Stadtmarketing ist Hannover. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

2. Hat der Vertragspartner der Deutsche Stadtmarketing seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, werden alle rechtlichen Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Handelskammer Hannover unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

3. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen; entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken dieser AGB.

4. Die Deutsche Stadtmarketing behält sich vor, diese AGB zu verändern. Der Veränderung stimmt der Anbieter zu, in dem er sich in Kenntnis der neuen AGB am System anmeldet und dies weiterhin nutzt. Kündigt er unverzüglich nach Bekanntwerden der AGB-Änderungen seine Verträge mit der Deutsche Stadtmarketing, gelten für ihn bis zum Vertragsende weiter die alten AGB.

5. Änderungen der Vertragsbedingungen werden über die Login-Maske bei Zugang zur Anbieter-Oberfläche und per Email bekannt gegeben.

AGB's zum Download

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REFERENZEN
Landeskunstausstellung 2010
Schaumburger Land Tourismusmarketing e.V.
Stadt Ibbenbüren
Stadt Stadthagen
Stadt Hildesheim
Landkreis Hildesheim
EmsRadweg
Carolinenhof Aurich
Sparkasse Hannover
Hannoversche Volksbank
Stadt Aurich
ECE Projektmanagement GmbH
Stadt Norden
Stadt Bad Pyrmont
Gemeinde Leck
Stadt & Region Hannover
Hannover Marketing & Tourismus GmbH
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Deutscher Katholikentag
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Föhr Tourismus GmbH
Stadt Langenfeld
Osnabrück Marketing & Tourismus GmbH
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Stadt Wyk
Gemeinde Nieblum
Gemeinde Utersum
Gemeinde Wrixum
Stadt Esens
Gemeinde Bensersiel
Gemeinde Neuharlingersiel
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Stadt Jever
Steinhuder Meer Tourismus GmbH 
Stadt Borkum