Barrierefreie Websites:

So erfüllen Sie die neuen EU-Anforderungen richtig

Fragen Sie sich gerade, was eine barrierefreie Webseite ist?

Eine barrierefreie Webseite bedeutet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von körperlichen, geistigen oder sinnlichen Behinderungen.

Barrierefreie Websites

So erfüllen Sie die Anforderungen des BFSG erfolgreich:

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) der EU in Kraft. Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 2 Millionen Euro müssen ihre digitalen Angebote wie Websites und Online-Shops barrierefrei gestalten. Verstöße können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Auch kleinere Unternehmen, die formal nicht betroffen sind, profitieren von frühzeitigen Maßnahmen, indem ihre Zielgruppen erweitern und rechtliche Risiken minimieren.

Geschäftsmann arbeitet am Laptop mit Datenanalyse auf dem Bildschirm.

Die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
definieren Standards für digitale Barrierefreiheit.
Die Gesetze BFSG und BITV basieren darauf und auch Barrierefreiheitstests folgen diesen Vorgaben.

Warum ist Barrierefreiheit nach BFSG so wichtig?

1. Rechtssicherheit durch Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:
Ab dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Abmahnungen, Bußgelder und rechtliche Risiken.

2. Zugang für alle Menschen, ohne Einschränkungen:
Barrierefreiheit ermöglicht Millionen Menschen mit Behinderungen sowie älteren oder weniger technikaffinen Personen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten.

3. Mehr Reichweite, besseres Google-Ranking, stärkere Marke:
Barrierefreie Websites schneiden bei Google besser ab, erhöhen die Nutzerzufriedenheit und erreichen eine breitere Zielgruppe. Sie positionieren Ihr Unternehmen als modern, inklusiv und zukunftsorientiert.

4. Frühzeitig starten und Wettbewerbsvorteile sichern:
Der Aufwand für Barrierefreiheit ist geringer, wenn er frühzeitig geplant wird. Ich begleite Sie von der Analyse bis zur Umsetzung, individuell, effizient und lösungsorientiert.


99 %

Die deutschen Onlineshops erfüllen nicht die Vorgaben des BFSG.

Google und Aktion Mensch Studie


96,3 %

 Die Websites sind nicht barrierefrei gemäß den WCAG.

WebAIM Million Report 2023


100.000 €

Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung des BFSG.

IHK

Welche Inhalte und Funktionen sind barrierefrei zu gestalten und welche nicht?

Nur der Buchungsprozess, nicht die Leistung selbst

Barrierefreie Websites: Symbolbild für Online-Buchung: Hand klickt auf ‚Buchen‘-Button auf einem Bildschirm.
Das BFSG verlangt, dass digitale Inhalte barrierefrei gestaltet sind, sofern sie für die Buchung oder Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung wesentlich sind.

Bezahlvorgang ist
eingeschlossen

Barrierefreie Websites: Illustration einer sicheren Online-Zahlung mit Kreditkarte, Einkaufswagen-Symbol und Schloss.

Inhalte von Drittanbietern (wie eingebettete Buchungssysteme, Kalender oder Zahlungsdienste) müssen vom Betreiber der Website barrierefrei zugänglich gemacht werden.

Verantwortung für Drittinhalte
(z. B. Widgets)

Barrierefreie Websites: Symbolbild für funktionierende Website-Erweiterung mit Puzzle-Icon und Häkchen.

Der Zahlungsvorgang ist ein integraler Bestandteil des Bestellprozesses und
muss daher ebenfalls barrierefrei
gestaltet werden.

Möchten Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen?

Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, prüfen wir die Barrierefreiheit Ihrer Website. Dabei schauen wir zum Beispiel, ob sie gut lesbar und einfach zu bedienen ist. Anschließend erhalten Sie klare Empfehlungen, wie Sie Ihre Website für alle Menschen besser zugänglich machen können.

Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Wenn digitale Angebote nicht den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen, sind Unternehmen verpflichtet, umgehend Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit wiederherzustellen. Bei schwerwiegenden Mängeln müssen sie zudem die zuständige Marktüberwachungsbehörde informieren und dabei die Art des Problems sowie die ergriffenen Maßnahmen offenlegen. Wer Barrierefreiheit nicht umsetzt, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und verpflichtet sich zu einem aktiven sowie transparenten Umgang mit dem Thema.

Unsere Kompetenz - Ihre Vorteile:

Wir, die Deutsche Stadtmarketing Gesellschaft GmbH, unterstützen Städte, Kommunen und Unternehmen bei der
Umsetzung der Barrierefreiheit nach BFSG – professionell, effizient und rechtssicher.

✔ Expertenwissen zum BFSG: Fundierte Kenntnisse aller Anforderungen. 

 ✔ Praxisnahe Lösungen: Klare Handlungsempfehlungen und konkrete Umsetzungspläne.

 ✔  Zertifizierte Partner: Zusammenarbeit mit Spezialisten für digitale Barrierefreiheit.

 ✔ Erfahrung: Zahlreiche erfolgreiche Projekte für Kommunen und Unternehmen.

Kostenlosen Leitfaden herunterladen!

Laden Sie jetzt kostenlos unseren Leitfaden „BFSG & Digitale Barrierefreiheit – So machen Sie Ihre Website gesetzeskonform und nutzerfreundlich“ herunter und starten Sie mit der Umsetzung.

Inhalte des kostenlosen Leitfadens:

✔️Einführung in das BFSG:
Ab 28. Juni 2025 müssen Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.

✔️Risiken bei Nichteinhaltung:
Bußgelder, Abmahnungen und Imageverlust bei Verstößen.

✔️Sofort umsetzbare Maßnahmen:
Alt-Texte hinzufügen, Navigation verbessern, Lesbarkeit erhöhen.

✔️Hilfreiche Tools:
Tools wie WAVE und AXE DevTools zur Unterstützung der Barrierefreiheit.

✔️Vorteile der Barrierefreiheit:
Erweiterte Zielgruppe, positives Image, Reduzierung rechtlicher Risiken.

✔️Praktische Tipps,
wie Sie Ihre Seite inklusiver gestalten

Kein Risiko – keine versteckten Kosten

Jetzt kostenlos downloaden: Ihr Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit nach BFSG

Barrierefreiheit im Web: Informationsgrafik über barrierefreie Websites mit Hinweis auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025

Füllen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular aus, und Sie erhalten sofort Zugang zum kostenlosen Download des BFSG-Leitfadens.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann tritt das BFSG in Kraft?

Ab dem 28. Juni 2025 gelten die neuen gesetzlichen Anforderungen verbindlich.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft Websites und Apps von Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen.

Was passiert bei Nichteinhaltung des BFSG?

 Verstöße können zu Abmahnungen sowie Bußgeldern führen und den Ruf Ihrer Organisation beschädigen.