BARRIEREFREIHEIT IM WEB:

So erfüllen Sie die neuen EU-Anforderungen richtig

Fragen Sie sich gerade, was eine barrierefreie Webseite ist?

Eine barrierefreie Webseite bedeutet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von körperlichen, geistigen oder sinnlichen Behinderungen.

Warum Barrierefreiheit im Web wichtig ist

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Online-Shops und Anwendungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.
Eine barrierefreie Website ist nicht nur ein Zeichen für Inklusion und Gleichstellung, sondern auch ein Vorteil für alle: Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit, erhöht die Reichweite und ist häufig besser auffindbar in Suchmaschinen.
Damit digitale Angebote wirklich barrierefrei sind, müssen bestimmte Gestaltungsprinzipien eingehalten werden. Diese Prinzipien sind die Grundlage für eine inklusive und zugängliche Nutzererfahrung.

Prinzipien der Barrierefreiheit

Lupe vergrößert ein Textdokument mit Symbolen für Wörter und Rechtschreibprüfung, Darstellung einer Textanalyse oder Korrektur.

Wahrnehmbar

Die Inhalte müssen für alle Menschen erfassbar sein, egal ob sie blind, farbenblind oder hörbeeinträchtigt sind.

Benutzeroberfläche zur Gestaltung einer Website mit Werkzeugen zur Bild- und Texteingabe sowie einem Zahnrad-Symbol für Einstellungen.

Bedienbar

Alle Funktionen sollten auch ohne Maus, zum Beispiel nur mit der Tastatur, nutzbar sein.

Frau mit roten Haaren arbeitet an einem Laptop, im Hintergrund eine leuchtende Glühbirne als Symbol für eine kreative Idee.

Verständlich

Die Texte sollen in einfacher Sprache verfasst sein. Fachbegriffe und Abkürzungen sollten erklärt werden.

Laptop mit Videoanruf-Interface und Smartphone daneben, Darstellung einer virtuellen Kommunikation.

Robust

Die Inhalte müssen auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Programmen zuverlässig funktionieren.

Was genau muss barrierefrei sein und was nicht?

Nicht alles, was ein Unternehmen anbietet, muss barrierefrei sein. Entscheidend ist, welche digitalen Teile des Angebots vom Gesetz erfasst werden. Die Barrierefreiheit betrifft in erster Linie digitale Zugänge und Abläufe, nicht aber die Dienstleistung oder das Produkt selbst.

Das BFSG regelt die Barrierefreiheit digitaler Zugänge und Prozesse, nicht jedoch die Inhalte der angebotenen Dienstleistung.
Hier einige wichtige Klarstellungen:

Nur der Buchungsprozess,
nicht die Leistung selbst

Barrierefreie Websites: Symbolbild für Online-Buchung: Hand klickt auf ‚Buchen‘-Button auf einem Bildschirm.

Das BFSG verlangt Barrierefreiheit für digitale Inhalte, die mit der Buchung
oder Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung zusammenhängen.

Beispiel: Der Buchungsprozess für ein
Hotelzimmer oder Flugticket muss barrierefrei sein, die Übernachtung oder
der Flug selbst sind nicht betroffen.

Bezahlvorgang ist
eingeschlossen

Barrierefreie Websites: Illustration einer sicheren Online-Zahlung mit Kreditkarte, Einkaufswagen-Symbol und Schloss.

Der Zahlungsvorgang ist ein integraler Bestandteil des Bestellprozesses und
muss daher ebenfalls barrierefrei gestaltet sein.

Verantwortung für Drittinhalte
(z. B. Widgets)

Barrierefreie Websites: Symbolbild für funktionierende Website-Erweiterung mit Puzzle-Icon und Häkchen.

Inhalte von Drittanbietern (z. B. eingebettete Buchungssysteme, Kalender
oder Zahlungsdienste) unterliegen der Verantwortung des Websitebetreibers.

Das bedeutet: Du haftest auch für externe Inhalte, die du auf deiner Seite einbindest, wenn sie Teil des digitalen Angebots sind.

Erhalten Sie einen ersten Überblick über die Barrierefreiheit Ihrer Website.

1. Ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend?

Mit unserem Kurztest können Sie einschätzen, wie barrierefrei Ihr Webauftritt derzeit ist. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte überprüft:

Geringer Kontrast, wie Grau auf Weiß oder Rot auf Schwarz, ist schwer lesbar und nicht barrierefrei. Berücksichtigen Sie Farbenfehlsichtigkeiten und nutzen Sie hohe Kontraste für bessere Lesbarkeit – auch bei direkter Sonneneinstrahlung.

Links gut lesbarer Text mit hohem Kontrast, rechts schlecht lesbarer Text mit geringem Kontrast.
 Schnelltest: Überprüfen Sie die Kontraste auf Ihrer Website mit dem Contrast-Checker.

2. Können Links und Schaltflächen per Tastatur genutzt werden?

Links und Schaltflächen sollten über die Tab-Taste ↹ erreichbar und visuell hervorgehoben werden, damit Nutzer*innen erkennen,
welche Elemente aktiviert werden können. Auf mobilen Geräten sollten Schaltflächen mindestens 24 Pixel hoch und breit sein.

Verschiedene farbige Buttons mit Online-Shop-Texten wie ‚Zum Warenkorb‘, ‚Zur Kasse‘ und ‚Jetzt kaufen‘.

3. Ist die Website mit Screenreadern lesbar?

Blinde oder sehbehinderte Menschen nutzen Screenreader, um Texte zu lesen oder Bilder und Grafiken zu beschreiben. Dafür ist es wichtig, dass Überschriften korrekt strukturiert (H1-H6) und für jedes Bild ein beschreibender ALT-Text hinterlegt ist. Der Alternativtext sollte die gleiche Information wie das Bild vermitteln.

Ein Mann mit Aktentasche steht vor einer roten Leiter, die zu einer großen Suchleiste führt.

Schnelltest: Überprüfen Sie die Screenreader-Kompatibilität Ihrer Seite mit dem Tool WAVE

4. Wird eine einfache und verständliche Sprache verwendet?

Komplexe Sätze, Fachbegriffe oder unklare Abkürzungen erschweren das Verständnis von Website-Texten, insbesondere für Menschen mit Leseproblemen. Verwenden Sie kurze, einfache Sätze und verzichten Sie auf unnötige Fremdwörter oder erklären Sie diese.

Vergleich: komplizierter versus barrierefreier Satz.

Schnelltest: Nutzen Sie Programme wie LanguageTool zur Analyse von Grammatik, Rechtschreibung und Stil.

5. Sind Formulare barrierefrei bedienbar?

Formulare sind entscheidend für die Interaktion mit Ihrer Website oder Applikation – sei es für Anfragen, Bewertungen oder Einkäufe. Nur barrierefreie Formulare ermöglichen es allen Nutzern, problemlos zu kommunizieren oder Einkäufe zu tätigen.

Schnelltest: Überprüfen Sie, ob beim Klicken auf die Beschriftung eines Eingabefeldes (z. B. „Vorname“) der Mauszeiger ins Feld springt. Das zeigt an, dass das Feld korrekt verknüpft ist. Bitte beachten Sie: Dieser Schnelltest ersetzt keine vollständige Prüfung. Für eine ausführliche Analyse empfehlen wir eine Überprüfung nach den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) oder der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Möchten Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen?

Jetzt kostenlos downloaden: Ihr Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit nach BFSG

Barrierefreiheit im Web: Informationsgrafik über barrierefreie Websites mit Hinweis auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann tritt das BFSG in Kraft?

Ab dem 28. Juni 2025 gelten die neuen gesetzlichen Anforderungen verbindlich.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft Websites und Apps von Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen.

Was passiert bei Nichteinhaltung des BFSG?

 Verstöße können zu Abmahnungen sowie Bußgeldern führen und den Ruf Ihrer Organisation beschädigen.