Sie haben mit uns schon einen Antrag für die BAFA Förderung gestellt? Das ist kein Problem. Die BAFA ermöglicht auch neue Anträge für KMUs. Dabei ist aber folgendes zu beachten:
Um KMU, die bereits im Rahmen der auslaufenden RL beraten wurden, nicht von einer weiteren Beratung im Verlängerungszeitraum auszuschließen, werden die so genannten Kontingente neu geregelt:
„Jedes Unternehmen kann im Verlängerungszeitraum nur einen Antrag auf Förderung in einer der drei Beratungsarten stellen. Bei einer Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen nach einer Unternehmenssicherungsberatung (III.2.1) noch einen Antrag auf Förderung einer Folgeberatung (III.2.2) stellen.“
Damit ist ausgeschlossen, dass ein KMU zunächst als Jung-, später als Bestandsunternehmen sowie ggfls. noch als Unternehmen in Schwierigkeiten Anträge stellt. Ebenfalls können nicht verschiedene Zuschüsse für allgemeine sowie für spezielle Beratungen beantragt werden.
Die Merkblätter bezüglich der Berateranforderungen und der Beratungsdokumentationen wurden überarbeitet und gelten für alle ab dem 1. Januar 2021 eingehenden Beratungsanträge. Ab diesem Zeitpunkt wird dem antragstellenden KMU die Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn (sog. Inaussichtstellung) erst erteilt, wenn das von ihm vorgesehene Beratungsunternehmen ein Profil angelegt hat, die Anforderungen zur Beratereigenschaft erfüllt und vom BAFA freigeschaltet ist.