Verlängerung der BAFA-Förderung

Auszug: "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die bis zum 31. Dezember 2020 geltende Richtlinie (RL) im Wesentlichen unverändert um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängern. Dies gilt u.a. für die Höhe der Förderung, die Inhalte der Beratungen und das Verfahren."

BAFA-Förderung bis Ende 2022 möglich

Die Corona Pandemie hat für uns alle Schwierigkeiten verursacht. Egal ob gesundheitlich oder wirtschaftlich. Deswegen hat die BAFA entschieden, kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, indem sie die BAFA-Förderung verlängert.

Als bei der BAFA registriertes Beratungsunternehmen haben wir bereits vielen KMU geholfen. Von unseren Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung, Marketing und Unternehmensführung konnten diese Unternehmen profitieren. Nutzen auch Sie die Gelegenheit und lassen sich von uns beraten.

BAFA: Richtlinien und Anforderungen

Sie haben mit uns schon einen Antrag für die BAFA Förderung gestellt? Das ist kein Problem. Die BAFA ermöglicht auch neue Anträge für KMUs. Dabei ist aber folgendes zu beachten:

Um KMU, die bereits im Rahmen der auslaufenden RL beraten wurden, nicht von einer weiteren Beratung im Verlängerungszeitraum auszuschließen, werden die so genannten Kontingente neu geregelt:

„Jedes Unternehmen kann im Verlängerungszeitraum nur einen Antrag auf BAFA-Förderung in einer der drei Beratungsarten stellen. Bei einer Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen nach einer Unternehmenssicherungsberatung (III.2.1) noch einen Antrag auf Förderung einer Folgeberatung (III.2.2) stellen.“

Damit ist ausgeschlossen, dass ein KMU zunächst als Jung-, später als Bestandsunternehmen sowie ggfls. noch als Unternehmen in Schwierigkeiten Anträge stellt. Ebenfalls können nicht verschiedene Zuschüsse für allgemeine sowie für spezielle Beratungen beantragt werden.

Die Merkblätter bezüglich der Berateranforderungen und der Beratungsdokumentationen wurden überarbeitet und gelten für alle ab dem 1. Januar 2021 eingehenden Beratungsanträge. Ab diesem Zeitpunkt wird dem antragstellenden KMU die Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn (sog. Inaussichtstellung) erst erteilt, wenn das von ihm vorgesehene Beratungsunternehmen ein Profil angelegt hat, die Anforderungen zur Beratereigenschaft erfüllt und vom BAFA freigeschaltet ist.

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