Den Antrag stellen wir gemeinsam mit Ihnen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Er muss vor Beginn der Beratung bewilligt werden. Der Zuschuss wird nur für Beratungsunternehmen gewährt, die dort gelistet und registriert sind. Wir sind bereits seit längerem registriert. Unsere Berater-ID ist 175222.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen. Jedes einzelne Unternehmen eines Unternehmensverbunds ist ebenfalls antragsberechtigt, sofern der Verbund im Ganzen die Größenkriterien kleiner und mittlerer Unternehmen nicht überschreitet. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie haben ein bereits gegründetes Unternehmen.
- Sie erfüllen die Bedingungen der kleineren und mittleren (KMU) sowie der De-minimis-Regelung.
- Sitz des Unternehmens muss in Deutschland liegen.
- EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen wird eingehalten.