BAFA Berater in Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Moers, Viersen, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Gera, Jena, Erfurt und Halle (Saale)

Auszug: Unsere Beratungsdienstleistungen werden ab sofort und bis zum 31.12.2026 mit einem Beratungswert von bis zu 7.000 Euro staatlich gefördert.

Deutsche Stadtmarketing in Krefeld ist registrierter BAFA-Berater

Das Beratungs-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist eine staatliche Förderung für eine digitale, marketingorientierte und betriebswirtschaftliche Beratung. 

Online Marketing, Websites und E-Commerce

Inhalte der Beratungen sind insbesondere die Erarbeitung von Tools und Maßnahmen zur Erschließung digitaler Märkte wie Websites und Online-Shops, sowie Online-Marketing, SEO und Inbound-Marketing zur Generierung von Leads. Dieser Zuschuss gilt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Freiberufler.

Antrag zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Den Antrag stellen wir gemeinsam mit Ihnen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Er muss vor Beginn der Beratung bewilligt werden. Der Zuschuss wird nur für Beratungsunternehmen gewährt, die dort gelistet und registriert sind. Wir sind bereits seit längerem registriert. Unsere Berater-ID ist 175222.

 

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen. Jedes einzelne Unternehmen eines Unternehmensverbunds ist ebenfalls antragsberechtigt, sofern der Verbund im Ganzen die Größenkriterien kleiner und mittlerer Unternehmen nicht überschreitet. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben ein bereits gegründetes Unternehmen.
  • Sie erfüllen die Bedingungen der kleineren und mittleren (KMU) sowie der De-minimis-Regelung.
  • Sitz des Unternehmens muss in Deutschland liegen.
  • EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen wird eingehalten.

Diese Unternehmen und Unternehmer sind vom BAFA-Programm ausgeschlossen

  • Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen
  • Wirtschafts- oder Buchprüfungsunternehmen
  • Steuerberatungen
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Insolvenzverwalter
  • gemeinnützige Unternehmen
  • gemeinnützige Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen

Diese Leistungen dürfen Sie im Rahmen der BAFA-Beratung erhalten

  • Wirtschaftliche Fragestellungen
  • Finanzielle Fragestellungen
  • Personelle Fragestellungen
  • Organisatorische Fragen der Unternehmensführung

Diese Beratung wird vom BAFA nicht gefördert

  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Steuerberatende Tätigkeiten (z.B. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen)
  • Stellung von Anträgen, allgemeine Beantwortung von Anfragen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Bei Ärzten und anderen Heilberufen: Maßnahmen zum Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, Marketing, umsatzsteigernde Maßnahmen

Maximale Förderung für BAFA Beratung

Das Beratungsunternehmen liefert seinen Beratungsbericht im Nachgang an das BAFA. Der Zuschuss beträgt je nach Region und Situation des Unternehmen mindestens 50% bis maximal 80% des Beratungshonorars von maximal 7.000 Euro pro Jahr und wird als Zuschuss des BAFA nach Projektabschluss direkt an das Unternehmen ausgezahlt. Die Verwendungsnachweise müssen wir spätestens sechs Monate nach Erhalt der Bewilligung einreichen.

BAFA Berater in Chemnitz, Leipzig, Dresden, Halle (Saale), Gera, Jena, Erfurt, Krefeld, Duisburg, Viersen, Düsseldorf

Die Deutsche Stadtmarketing hat mehrere BAFA Berater an den jeweiligen Standorten im Rheinland, sowie in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe brauchen. Melden Sie sich unter bafa@deutsche-stadtmarketing.com, unter 02151 986975-0 oder direkt über unser Kontaktformular.

Weitere Beiträge

Verlängerung der BAFA-Förderung

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die bis zum 31. Dezember 2020 geltende Richtlinie (RL) im Wesentlichen unverändert um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängern. Dies gilt u.a. für die Höhe der Förderung, die Inhalte der Beratungen und das Verfahren.“

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