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BAFA-Förderung NRW 2026:
50 % Zuschuss.

Eine Hand schreibt mit einem Stift Notizen in ein Notizbuch neben einem Laptop
Matthias Kant, Geschäftsführer der Deutschen Stadtmarketing

Von Matthias KantGeschäftsführer, INQA-Coach Veröffentlicht am , aktualisiert am

Wer als kleines oder mittleres Unternehmen in Nordrhein-Westfalen externe Beratung plant, kann dafür einen Zuschuss erhalten. Dieser Leitfaden bündelt die Eckdaten des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“, den Ablauf samt Antragsfrist und die Punkte, die Sie vor der Antragstellung klären sollten.

Worum es geht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ externe Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragen, von Website und Online-Marketing über interne Prozesse bis zur Einführung digitaler Werkzeuge. Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gilt eine klar umrissene Förderlogik, die sich im Umfeld zuletzt mehrfach geändert hat. Deshalb zählen hier nur die aktuell gesicherten Angaben.

Stand: August 2026

Die Eckdaten für Nordrhein-Westfalen

  • Zuschusssatz: 50 % auf die beratungsfähigen Kosten.
  • Höchstbetrag: maximal 1.750 € je Beratung.
  • Reihenfolge entscheidend: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Beratung beginnt.
  • Befristung: Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2026.

Diese vier Punkte bilden den Rahmen. Welche Detailregeln darüber hinaus gelten (zum Unternehmensteil, zu Nachweisen und zum Verfahrensweg), ergibt sich aus der jeweils gültigen Fassung der Richtlinie; sie sollte vor jedem Antrag einmal vollständig gelesen werden.

Ablauf: Antrag vor Beginn der Beratung

Der häufigste Fehler bei dieser Förderung ist die falsche Reihenfolge: Erst terminieren, dann beantragen. Eine bereits begonnene Beratung lässt sich nachträglich nicht fördern. Sinnvoll ist dieser Ablauf:

  1. Beratungsthema eingrenzen: Beschreiben Sie in zwei, drei Sätzen, was Sie klären wollen, zum Beispiel „Unsere Website soll überarbeitet werden; wir brauchen eine Priorisierung und einen Vorgehensplan“.
  2. Voraussetzungen prüfen: Gleichen Sie Ihr Vorhaben und Ihren Betrieb gegen die Anforderungen der aktuellen Richtlinie ab.
  3. Förderantrag stellen, und zwar vor dem ersten Beratungstermin. Kalkulieren Sie Vorlaufzeit für Prüfung und Bescheid ein.
  4. Beratung durchführen: Nach Erhalt der Zusage die vereinbarte Beratung termingerecht durchführen.
  5. Nachweise aufbewahren: Verträge, Rechnungen und Berichtsergebnisse sauber ablegen, damit die Abwicklung reibungslos läuft.
ÜbersichtDer Weg zum Zuschuss, Schritt für Schritt
  • 50 %Zuschuss
  • 1.750 €höchstens je Beratung
  • 31.12.2026Richtlinie befristet bis
  1. Thema eingrenzenin zwei, drei Sätzen
  2. Voraussetzungen prüfengegen die aktuelle Richtlinie
  3. Antrag stellenvor dem ersten BeratungsterminReihenfolge entscheidet
  4. Beratung durchführennach der Zusage
  5. Nachweise ablegenVerträge, Rechnungen, Bericht

Stand: August 2026. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Richtlinie.

Zeitrahmen und Planungssicherheit

Die Richtlinie läuft befristet bis zum 31.12.2026. Praktisch bedeutet das: Nicht der Endtermin allein ist entscheidend, sondern die Zeit davor. Zwischen Antragstellung und Zusage vergeht Zeit, danach brauchen Beratung und Abwicklung ebenfalls Monate. Wer spät im Jahr ansetzt, riskiert, dass Antrag oder Abwicklung nicht mehr in den Förderzeitraum passen.

Welche Beratungsthemen infrage kommen

Gefördert wird fachliche Beratung, kein Bauprojekt und keine reine Warenbeschaffung. Typische Themen kleiner und mittlerer Unternehmen sind:

  • Neukonzeption oder Überarbeitung von Website und Online-Auftritt
  • Sichtbarkeit im lokalen Umfeld und Online-Marketing
  • Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Organisation
  • Bewertung von Werkzeugen und Anbietern vor einer Investition

Entscheidend ist, dass das Thema einen echten betrieblichen Nutzen hat und als Beratung erkennbar ist. Ein konkretes, schriftlich formuliertes Anliegen erleichtert sowohl die Antragstellung als auch die anschließende Zusammenarbeit mit der Beraterin oder dem Berater.

Meldungen zur Laufzeit

Was sich am Programm ändert, steht jeweils datiert in unseren Meldungen: BAFA-Förderung bis Ende 2026 möglich und Verlängerung der BAFA-Förderung. Maßgeblich ist immer die zum Antragszeitpunkt gültige Förderrichtlinie.

Häufige Fragen

Bekommt jedes KMU in NRW den Zuschuss?
Nein. Die Förderung ist an die Voraussetzungen der Richtlinie gebunden und wird im Antragsverfahren geprüft. Ob eine Zusage erteilt wird, entscheidet die prüfende Stelle. Das lässt sich nicht garantieren. Deshalb sollte das Vorhaben so formuliert sein, dass es die Kriterien klar erfüllt, und der Antrag sorgfältig statt spontan gestellt werden.
Kann ich auch rückwirkend für eine laufende oder abgeschlossene Beratung fördern lassen?
Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Beantragen Sie daher erst, wenn Thema und Rahmen stehen, und legen Sie Termine erst fest, wenn die Zusage vorliegt.
Wie lange bleibt das Programm verfügbar?
Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2026. Effektiv weniger: Antrag, Prüfung, Beratungsdurchführung und Abwicklung brauchen zusammen erhebliche Vorlaufzeit. Rechnen Sie deshalb nicht auf den letzten Monat hin. Details können sich ändern. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Programmfassung.

Fazit

Für NRW-KMU macht die BAFA-Förderung externe Beratung deutlich erschwinglicher: die Hälfte der Kosten, höchstens 1.750 €, vorausgesetzt, der Antrag liegt vor dem ersten Termin und der Rahmen bis 31.12.2026 passt. Zwei Schritte bringen Ordnung hinein: Mit dem Digitalcheck (Digitalcheck) ermitteln Sie zuerst, wo in Ihrem Betrieb digitaler Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnis liefert das Beratungsthema. Auf unserer Leistungsseite BAFA-Beratung finden Sie dann die Begleitung durch den gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweis-Fertigmachung.

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Ihre Ansprechpartner

  • Matthias Kant, Geschäftsführer der Deutschen Stadtmarketing Matthias KantGeschäftsführer, INQA-CoachDipl.-Wirtsch.-Ing.
  • Philipp Kant, Technischer Leiter der Deutschen Stadtmarketing Philipp KantTechnischer Leiter, Schwerpunkt KIM.Sc. Informatik

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