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Digitalcheck Für Kunden

Websites

Barrierefreie Websites nach BFSG:
für alle bedienbar.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Wir klären, ob es Sie betrifft, prüfen Ihre Website und setzen um, was fehlt. Ein Check allein macht keine Website barrierefrei; das sagen wir auch.

Ein Mann arbeitet in einem hellen Büro konzentriert an einem Laptop

Wo es klemmt

Gilt das auch für uns?

Vier Sätze zum BFSG, die wir oft hören. Wählen Sie Ihren, er steht dann schon im Formular.

Selbst prüfen

Wie barrierefrei ist Ihre Startseite?

Der Schnelltest prüft neun Punkte, die sich automatisch feststellen lassen, sofort und kostenlos. Was ein Automat nicht sieht, prüfen wir danach von Hand.

BFSG-Schnelltest

Neun Punkte, die sich automatisch prüfen lassen. Sofort und kostenlos.

Wir rufen nur die Startseite einmal ab und speichern nichts. Ein automatischer Test findet nur einen Teil der Barrieren; Kontraste, Tastaturbedienung und Screenreader prüfen wir von Hand.

Ablauf

So gehen wir vor.

  1. Pflicht klären

    Ob das BFSG für Sie gilt, hängt an Angebot, Größe und Umsatz. Das klären wir zuerst.

  2. Prüfen

    Ein automatischer Vorcheck findet typische Fehler. Was er nicht sieht, zeigt die Prüfung von Hand.

  3. Umsetzen und halten

    Wir beheben, was fehlt, und achten bei jeder späteren Änderung darauf, dass es so bleibt.

Aus unseren Projekten

Websites für Pflege und Soziales.

Seiten aus Pflege und Sozialem, die wir gebaut haben und betreuen. Hier lesen oft ältere Menschen und Angehörige.

Stimmen

Was Kunden darüber sagen.

Ein Pflegedienst über die Zusammenarbeit, darunter unsere Bewertungen bei Google. Alle Referenzen →

Die Deutsche Stadtmarketing Gesellschaft unterstützt uns fortlaufend dabei, unsere Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Pflege optimal zu vermarkten. Seit des Website-Relaunches, begleitet durch fortlaufende Content-Marketing-Maßnahmen, haben wir wesentlich mehr Traffic auf unserer Website, was schließlich zu einem Anstieg an Kontaktanfragen führte.

Ervin ColicGeschäftsführer, Spitexstern GmbH

Bewertungen bei Google

Guter Service und kompetente Beratung - wir sind mit unseren Restaurants seit geraumer Zeit gelistet und nutzen die funktionale Steuerung verschiedener SocialMedia Plattformen an einem zentralen Punkt.

Thunder 99erSeptember 2026

Ich fühle mich gut aufgehoben, ich kann jederzeit anrufen und Fragen stellen. Bisher wurden meine Angelegenheiten sehr flott und zufriedenstellend umgesetzt. 👌

MelSeptember 2026

Viele können sich eine Scheibe abschneiden wenn es ums online marketing geht ist das Team von Stadt Marketing gmbh das beste. Würde ich jedem weiter empfehlen. Vielen Dank an das tolle Team für super Leistung.

Aylin A.April 2024

Ein wirklich toller Service der hier geboten wurde, meine Website wurde ohne jegliche Einschränkung wieder hergestellt, ich kann diese Firma wirklich wärmstens empfehlen.

Janine B.Februar 2023

Die Deutsche Stadtmarketing Gesellschaft ist eine sehr innovative Internet und Online Marketing Agentur. Sie hat mir sehr geholfen, meine Online-Aktivitäten zu optimieren und gleichzeitig einige Prozesse in meiner Praxis zu digitalisieren. Vielen Dank, ich empfehle euch gerne weiter.

Rosemarie B.Mai 2020

Stand der Auswahl: 2. Oktober 2026.

Und die KI?

Was für Screenreader gut gebaut ist, lesen auch Maschinen leichter: echte Überschriften, Text statt Text im Bild, beschriftete Links und Formulare. Eine barrierefreie Seite ist damit auch eine gut lesbare Quelle für KI-Assistenten.

Was ChatGPT in Ihrer Branche empfiehlt

Im Detail

Was das Gesetz verlangt und was wir tun.

Pflicht, Standard, Vorcheck und Umsetzung, ausführlich erklärt.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), und viele Betreiber von Websites und Online-Shops wissen nicht sicher, ob es sie betrifft. Wir erklären die Pflicht verständlich, prüfen Ihre Website mit einem automatisierten Vorcheck und setzen gefundene Schwächen so um, dass Ihre Website für alle Menschen gut nutzbar ist. Eines versprechen wir dabei nicht: dass ein Check allein eine Website „barrierefrei" macht. Dafür braucht es auch eine manuelle Prüfung.

Was das BFSG verlangt und für wen es gilt

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Es betrifft Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, praktisch vor allem Online-Shops und Websites, über die Verbraucher direkt geschäftliche Leistungen buchen oder kaufen. Kernanforderung: Diese digitalen Angebote müssen nach den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gestaltet sein, auf denen auch die BITV basiert.

Für wen gilt die Pflicht?

  • Betroffen sind Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten und mindestens 10 Beschäftigte haben oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen.
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz (bei Dienstleistungen). Auch sie profitieren aber von barrierearmer Gestaltung: größerer Zielgruppe, besserer Nutzbarkeit, geringerem Abmahnrisiko.

Bei Verstößen drohen Bußgelder, je nach Bundesland bis zu 100.000 €. Wichtiger als die Schreckenszahl ist der Befund aus Prüfungen: Die große Mehrheit der deutschen Onlineshops erfüllt die Vorgaben bis heute nicht.

Unser Standard: worauf wir achten

Barrierefreiheit ist bei uns kein Zusatz-Feature, sondern Teil des Bau- und Pflegeprozesses. Wir richten Websites nach diesen Prinzipien aus:

  • TastaturbedienbarkeitAlle Funktionen lassen sich ohne Maus erreichen, mit sichtbarem Fokus und sinnvoller Reihenfolge.
  • KontrasteTexte und Bedienelemente sind auch bei eingeschränktem Sehvermögen klar lesbar.
  • StrukturSaubere Überschriften-Hierarchie, aussagekräftige Alternativtexte, beschriftete Buttons und Formularfelder. So verstehen Screenreader, wovon die Rede ist.
  • FormulareKlare Beschriftung, verständliche Fehlermeldungen, Bedienbarkeit ohne Zeitdruck.
  • ZoomDie Seite bleibt auch bei starker Vergrößerung vollständig bedienbar, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder Funktionen verloren gehen.

Das orientiert sich an den WCAG-Erfolgsprinzipien und ist schlicht gutes Handwerk, das allen Besuchern zugutekommt, nicht nur Menschen mit Behinderung.

Der automatisierte Vorcheck und seine Grenze

Als ersten Schritt bieten wir einen automatisierten Vorcheck Ihrer Website an. Er findet zuverlässig eine ganze Klasse typischer Probleme: fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, falsche Strukturen, Formularfelder ohne Beschriftung.

Aber wir sagen es ausdrücklich dazu: Automatische Tests decken nur einen Teil der relevanten Prüfkriterien ab. Ob eine Bedienung mit Screenreader wirklich funktioniert, ob eine Formulierung verständlich ist oder ob die Reihenfolge einer Tastaturbedienung Sinn ergibt, kann nur eine manuelle Prüfung feststellen. Unser Vorcheck ist daher ein belastbarer Erstfilter und Priorisierungsinstrument, keine Konformitätsbescheinigung. Wer Ihnen nach einem reinen Automatik-Scan „100 % barrierefrei" verkauft, sollte Sie vorsichtig machen.

Umsetzung und laufende Wartung

Aus dem Vorcheck entsteht ein konkreter Maßnahmenplan: Was ist kritisch, was ist wichtig, was kann Schritt für Schritt folgen? Je nach Zustand Ihrer Website bedeutet das:

  • Anpassung am bestehenden Auftritt: Kontraste, Alternativtexte, Formulare, Struktur;
  • Berücksichtigung der Vorgaben bei Neubau oder Relaunch, damit Barrierefreiheit von Anfang an drin ist statt hinterher teuer repariert zu werden;
  • Einbindung Drittanbieter-Komponenten (etwa Buchungs- oder Zahlungssysteme) mit Blick darauf, wo deren Grenzen liegen und was Sie alternativ anbieten können.

Wichtig ist der zweite Blick über den Launch hinaus: Neue Inhalte, neue Plugins und Redesigns können Barrieren wieder einführen. In unserer laufenden Betreuung achten wir darauf, dass der Zustand erhalten bleibt und nicht nur einmalig hergestellt wird.

Barrierefreiheit greift am besten, wenn sie Teil der gesamten Website-Arbeit ist: beim Neubau in der Webdesign-Leistung, im Betrieb durch unsere Wartungspakete, im Vorfeld durch den Barrierefreiheitscheck im Digitalcheck. So entsteht kein Einmal-Projekt, sondern ein haltbarer Zustand.

Gilt das BFSG auch für meine informative Firmenwebsite ohne Shop?
Die gesetzliche Pflicht richtet sich an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Klassische Info-Websites fallen oft nicht darunter. Die Grenzen sind aber nicht immer offensichtlich, etwa wenn Terminbuchungen oder Bestellanfragen eingebunden sind. Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation realistisch ein, statt pauschal Alarm zu geben.
Ist meine Website nach Ihrem Check garantiert barrierefrei?
Nein, und das behaupten wir bewusst nicht. Der automatisierte Check deckt einen Teil der Prüfkriterien ab; für eine fundierte Aussage bleibt manuelle Prüfung nötig. Nach Umsetzung der Maßnahmen erfahren Sie, was erreicht ist und wo noch Grenzen liegen.
Ich habe weniger als 10 Mitarbeiter. Kann ich das Thema ignorieren?
Rechtlich sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen. Wirtschaftlich lohnt sich barrierearme Gestaltung trotzdem: ältere Kunden, mobile Nutzung, bessere Verständlichkeit. Und falls Ihr Unternehmen wächst, sind Sie nicht plötzlich mit Altlasten konfrontiert.
Muss ich meine bestehende Website neu bauen?
Meistens nicht. Viele Barrieren lassen sich am bestehenden Auftritt beheben. Wie viel Aufwand das ist, zeigt der Vorcheck. Danach bekommen Sie einen priorisierten Plan statt einer Grundsatzdiskussion über einen Relaunch.

So starten wir

Von der Anfrage bis zum Angebot.

  1. Anfrage stellen

    Mit dem kostenlosen Barrierefreiheits-Vorcheck gleich unten oder per Telefon.

  2. Wir melden uns

    Nachdem wir uns Ihren Betrieb angesehen haben, rufen wir an oder schreiben Ihnen.

  3. Erstgespräch

    Kostenlos: Ziel, Umfang und ob eine Förderung in Frage kommt.

  4. Festes Angebot

    Sie bekommen ein festes Angebot und entscheiden, ob wir anfangen.

Kostenlos

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Nennen Sie uns die Adresse. Wir machen den automatischen Vorcheck, sehen uns die Ergebnisse persönlich an und sagen Ihnen, was er gefunden hat und was nur eine Prüfung von Hand zeigt.

  • Philipp Kant oder Matthias Kant sieht sich Ihre Angaben an.
  • Sie erfahren, was gut ist, was bremst und was Sie zuerst ändern sollten.
  • Kostenlos. Die Antwort kommt per Anruf oder Mail, wie Sie möchten.

Ihre Ansprechpartner

  • Matthias Kant, Geschäftsführer der Deutschen Stadtmarketing Matthias KantGeschäftsführer, INQA-CoachDipl.-Wirtsch.-Ing.
  • Philipp Kant, Technischer Leiter der Deutschen Stadtmarketing Philipp KantTechnischer Leiter und KI-ExperteM.Sc. Informatik

+49 2151-986975-0 Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an.

Barrierefreiheits-Vorcheck

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