Viele Betriebe wollen KI einführen und fragen, ob es dafür Geld gibt. Für einen Teil der Arbeit gibt es das: Das INQA-Coaching übernimmt 80 % der Beratung, wenn Ihr Team mit einem Coach klärt, wie sich Arbeit und Organisation mit KI verändern. Die Software, ihre Einrichtung und Kurse bezahlt es nicht.
Wo genau die Grenze liegt, steht in der Förderrichtlinie vom 12. Juni 2026. Hier ist sie mit Beispielen übersetzt, dazu die Wege für den Teil, den INQA nicht trägt.
Gefördert
- Beratung zu Personal und Arbeitsorganisation, wenn KI in den Betrieb kommt
- Workshops mit Geschäftsführung und Beschäftigten
- Ein Team aus Ihrem Betrieb entwickelt mit dem Coach Lösungen, testet sie im Alltag und verbessert sie
- Eine Arbeitsweise, mit der Ihr Betrieb künftige Veränderungen selbst angeht
Nicht gefördert
- KI-Software, Lizenzen und Geräte
- Einrichtung und Programmierung, etwa eines KI-Telefonassistenten
- Schulungen und Kurse
- Fahrt- und Materialkosten
- Ein Coaching, das vor der Erstberatung vereinbart wurde
Nach der Förderrichtlinie vom 12. Juni 2026 (Nr. 2.2 und 5.2) und dem Handbuch für INQA-Coaches.
Gefördert wird Beratung, an der das Team mitarbeitet
Die Richtlinie fördert Beratung, die „auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen“ ist, „der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht“. Die Beschäftigten müssen einbezogen sein, und beraten darf nur ein autorisierter INQA-Coach, ohne Unterauftrag an andere.
Das Wort KI kommt in der Richtlinie nicht vor. Die Einführung von KI-Werkzeugen ist aber genau so eine digitale Veränderung. Entscheidend ist, worum es im Coaching geht: um Menschen, Aufgaben und Abläufe, nicht um die Technik selbst.
Diese Fragen passen ins Coaching
Beispiele, wie sie in Betrieben aufkommen, die KI einführen:
- Aufgaben neu verteilen: Ein KI-Telefonassistent nimmt Standardanrufe an. Wer kümmert sich um die Fälle, die er weitergibt, und was ändert sich am Empfang?
- Regeln für ChatGPT und Co.: Welche Daten dürfen in ein KI-Werkzeug, und wer prüft Ergebnisse, bevor sie an Kunden gehen?
- Kenntnisse im Team: Wer braucht welches Wissen, und wie lernt das Team es? Seit dem 2. Februar 2025 müssen Betriebe, die KI-Systeme einsetzen, nach Art. 4 der KI-Verordnung für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. Den Plan dafür kann das Coaching erarbeiten, die Kurse selbst bezahlt es nicht. Was die Verordnung sonst verlangt, steht auf unserer Seite zur KI-Verordnung.
- Sorgen ernst nehmen: Manche Mitarbeitende fürchten um ihre Aufgaben. Ein Coaching, das vor allem Stellen abbauen soll, ist ausgeschlossen.
- Abläufe neu ordnen: Wenn Anfragen, Angebote oder Dokumente künftig anders laufen, müssen Zuständigkeiten und Übergaben neu stehen.
So läuft ein Coaching zur KI-Einführung ab
Die Richtlinie schreibt eine agile Methode mit festen Rollen vor:
- Lenkungskreis: Geschäftsführung und Beschäftigte setzen die Themen und bewerten den Fortschritt.
- Lab-Team: Beschäftigte aus den betroffenen Bereichen entwickeln die Lösungen; eine Person aus dem Team hält den Kontakt zum Coach.
- Drei Phasen: In der Initialphase legen Sie Themen und Ziele fest, in der Innovationsphase setzt das Lab-Team sie in Arbeitsphasen um, in der Lernphase werten Sie gemeinsam aus, damit der Betrieb allein weitermacht.
Das Coaching findet in der Regel vor Ort statt, Teile auch digital. Es umfasst bis zu zwölf Beratungstage und muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Schecks abgeschlossen sein. Bund und EU erstatten 80 % von höchstens 1.200 € netto je Tag, also bis zu 960 € je Tag; Ihr Betrieb zahlt die Rechnungen zuerst. Vorher steht die kostenlose Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle. Ob Ihr Betrieb die Bedingungen erfüllt, zeigt der Förder-Check auf inqa-check.de in sieben Fragen.
Software, Einrichtung und Kurse anders bezahlen
- Software und Einrichtung beauftragen Sie getrennt vom Coaching. In Nordrhein-Westfalen fördert NRW.BANK.Impuls KI externe Beratung und den Test eines KI-Systems mit 50 %, höchstens 25.000 €. Das Antragsportal ist derzeit wegen hoher Nachfrage geschlossen (Stand 16. Oktober 2026).
- Längere Weiterbildungen fördert die Agentur für Arbeit, wenn sie mehr als 120 Stunden umfassen und für die Förderung zugelassen sind.
Weitere Programme und ihre Fristen stehen im Leitfaden BAFA-Förderung 2027: Was nach dem Auslaufen bleibt. Die Umsetzung übernehmen wir auf Wunsch selbst, etwa einen KI-Telefonassistenten. Das ist ein eigener Auftrag, getrennt vom Coaching.
Was die Richtlinie offenlässt
- KI steht nicht drin. Die Richtlinie spricht von digitalen Veränderungen. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die INQA-Beratungsstelle in der Erstberatung.
- Der Coach muss zum Thema passen. Jeder Coach ist für bestimmte Themenfelder zugelassen. Matthias Kant ist es für vier von sechs, darunter Arbeitsorganisation sowie Personal und Qualifizierung. Für Führung und Kultur kommt ein weiterer Coach dazu.
Mehr zum Coaching mit Matthias Kant steht auf der Seite INQA-Coaching.
Quellen: BMAS, Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12. Juni 2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2); Handbuch für INQA-Coaches 2024, Kapitel 3.2.2; Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 und Art. 113; NRW.BANK, Impuls KI; Bundesagentur für Arbeit, Individuelle Förderung von Beschäftigten. Alle abgerufen am 16. Oktober 2026.


