Seit dem 22. Juni 2026 gilt für das INQA-Coaching eine neue Förderrichtlinie. Sie verlängert das Programm und lockert zwei Bedingungen für den Einstieg. Viele Seiten im Netz nennen trotzdem noch das alte Programmende 2027, auch auf unserer eigenen stand es bis Oktober so.
Wir haben die neue Fassung vom 12. Juni 2026 Satz für Satz mit der Fassung vom 11. April 2024 verglichen. Für Betriebe ändern sich vier Punkte.
| Punkt | Bis Juni 2026 | Seit 22. Juni 2026 |
|---|---|---|
| Laufzeit | Richtlinie befristet bis 31.12.2027 | Schecks bis 30.06.2028, Coaching abgeschlossen bis 31.12.2028 |
| Zwei Jahre am Markt | bei der Erstberatung und bei der Scheckvergabe | bei der Erstberatung |
| Rechtsform, Inhaber, Übernahme | nach einem Rechtsformwechsel fünf Jahre | schadet nicht, wenn der Betrieb seit zwei Jahren durchgehend besteht |
| Verbundene Unternehmen | nicht ausdrücklich geregelt | für zwei Jahre und Vollzeitstelle zählt nur Ihr Betrieb |
Eigener Vergleich der Förderrichtlinien vom 11. April 2024 und vom 12. Juni 2026, Nr. 3.2, 5.2 und 8.
Schecks gibt es bis zum 30. Juni 2028
Die INQA-Beratungsstellen dürfen Schecks bis zum 30. Juni 2028 ausgeben, später nur mit Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums. Jedes Coaching muss bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Die Richtlinie selbst gilt bis Ende 2029. Vorher war sie bis Ende 2027 befristet.
Ein Haken steckt am Ende: Normalerweise bleiben nach dem Scheck sieben Monate für das Coaching. Wer seinen Scheck erst 2028 bekommt, hat unter Umständen weniger, weil der 31. Dezember 2028 für alle gilt.
Rechtsformwechsel und Übernahme zählen nicht mehr als Neustart
Ein Betrieb muss zur Erstberatung seit mindestens zwei Jahren am Markt sein. Neu ist, was bei einem Wechsel gilt: Änderungen der Rechtsform oder des Inhabers und Betriebsübernahmen schaden nicht, wenn der Betrieb seit zwei Jahren durchgehend besteht und im Wesentlichen mit seinem bisherigen Zweck und seinen Strukturen weitergeführt wird. Bisher galten nach einem Rechtsformwechsel fünf Jahre, und die zwei Jahre mussten auch noch bei der Scheckvergabe erfüllt sein.
Ein Beispiel: Ein Betrieb besteht seit 2022 und wurde 2025 von einer GbR zur GmbH. Nach der alten Fassung reichten seine vier Jahre nicht. Nach der neuen kommt er in Frage, wenn er mit demselben Zweck weitergeführt wurde. Ausdrücklich geregelt ist jetzt auch die Übernahme: Eine Nachfolgerin, die einen eingeführten Betrieb übernommen hat, fängt nicht bei null an.
Für die Bedingungen zählt nur Ihr Betrieb
Für die beiden Bedingungen des Programms, zwei Jahre am Markt und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle, wird jetzt ausdrücklich nur der antragstellende Betrieb betrachtet, nicht verbundene oder Partnerunternehmen. Für die Frage, ob Ihr Betrieb ein KMU mit weniger als 250 Beschäftigten ist, zählen verbundene Unternehmen weiter mit.
Was gleich bleibt
- 80 % Zuschuss auf höchstens 1.200 € netto je Beratungstag; ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag förderfähig.
- Bis zu zwölf Beratungstage, abgeschlossen innerhalb von sieben Monaten nach dem Scheck.
- Erstattung nach dem Coaching: Ihr Betrieb zahlt die Rechnungen zuerst.
- Der Einstieg über die kostenlose Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle, nur autorisierte Coaches, jeder Betrieb einmal.
- Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe: höchstens 300.000 € solcher Beihilfen in drei Jahren.
Was das für Sie heißt
Wer bisher wegen eines Rechtsformwechsels oder einer Übernahme nicht in Frage kam, sollte neu prüfen. Wer 2027 starten will, hat dafür jetzt Zeit, sollte die Erstberatung aber nicht bis Mitte 2028 schieben. Ob Ihr Betrieb die Bedingungen erfüllt, zeigt der Förder-Check auf inqa-check.de in sieben Fragen, nach der neuen Fassung. Wie ein Coaching zur Einführung von KI aussieht und was es nicht bezahlt, steht im Beitrag INQA-Coaching und KI. Matthias Kant ist autorisierter INQA-Coach: INQA-Coaching bei uns.
Was dieser Vergleich nicht zeigt
Verglichen haben wir nur die beiden Richtlinien. Das Handbuch für die Coaches und die Checklisten der Beratungsstellen können eigene Auslegungen enthalten, und über jeden Fall entscheidet die Beratungsstelle in der Erstberatung.
Quellen: BMAS, Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12. Juni 2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2); BMAS, Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 11. April 2024 (BAnz AT 17.06.2024 B2). Abgerufen und verglichen am 16. Oktober 2026.


