Für NRW.BANK.Impuls KI nimmt die NRW.BANK derzeit keine Anträge an, auch Entwürfe im Portal werden nicht mehr berücksichtigt. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028, einen Termin für die Wiedereröffnung nennt die Bank nicht. Offen ist das INQA-Coaching: Es fördert bundesweit bis 2028 die Beratung, mit der ein Betrieb KI gemeinsam mit dem Team einführt, mit 80 % statt 50 %.
Das Portal ist zu, die Richtlinie gilt bis 2028
Die NRW.BANK hat das Programm am 17. August 2026 gestartet. Auf der Programmseite steht heute: „Da bereits zahlreiche Anträge bei uns eingegangen sind, ist das Portal derzeit geschlossen.“ Auch Antragsentwürfe, die schon im Portal angelegt waren, werden nicht mehr berücksichtigt (abgerufen am 22. Oktober 2026).
Für das erste Jahr standen laut Pressemitteilung der NRW.BANK 3 Mio. € bereit, bezahlt aus eigenen Mitteln der Bank. Rechnerisch reicht das für 120 Förderungen in voller Höhe von 25.000 € oder für 600 in der Mindesthöhe von 5.000 €. Die Richtlinie tritt erst am 31. Dezember 2028 außer Kraft. Ob und wann das Portal mit neuem Geld wieder öffnet, hat die NRW.BANK nicht angekündigt. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht, die Bank entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
- 50 %Zuschuss
- 25.000 €höchstens in zwei Jahren
- 31.12.2028Richtlinie gilt bis
Antragsportal derzeit geschlossen, ein Termin für die Wiedereröffnung ist nicht angekündigt.
Gefördert
- Konzeptberatung: Anwendungsfelder und Anwendungsfälle (Modul A)
- Test eines KI-Systems an einem konkreten Fall (Modul B)
- Lizenzen und Hardware für den Test, bis 25 % von Modul B
Nicht gefördert
- dauerhafte Einführung nach dem Test
- Automatisierung ohne KI, allgemeine Digitalisierung
- ein Vorhaben, das vor der Bewilligung beauftragt wurde
Offen bis 2028: INQA-Coaching
80 % von bis zu zwölf Beratungstagen, zusammen bis 11.520 €, für die Einführung von KI mit dem Team: Angebot, Abläufe, Qualifizierung. Bundesweit, Schecks bis 30.06.2028.
Stand: 22. Oktober 2026. Quellen am Ende des Leitfadens.
INQA-Coaching: die KI-Einführung mit dem Team, offen bis 2028
Das INQA-Coaching des Bundesarbeitsministeriums und des Europäischen Sozialfonds begleitet kleine und mittlere Betriebe bundesweit durch eine digitale Veränderung (Förderrichtlinie vom 12. Juni 2026, Nr. 2.2), und die Einführung von KI ist so eine Veränderung. Gefördert werden 80 % von bis zu zwölf Beratungstagen mit höchstens 1.200 € netto je Tag, zusammen bis zu 11.520 €. Die INQA-Beratungsstellen geben Schecks bis zum 30. Juni 2028 aus.
Das Coaching setzt in sechs betrieblichen Gestaltungsfeldern an (IHK Kassel-Marburg). Matthias Kant ist für vier davon zugelassen (INQA-Coach-Profil). Bei der Einführung von KI stellen sich dort zum Beispiel diese Fragen:
- Neue Geschäftsmodelle & Innovationsstrategien: Was ändert KI an Ihrem Angebot, und welche Leistungen werden damit möglich?
- Produktionsmodell & Arbeitsorganisation: Welche Aufgaben übernimmt ein KI-Werkzeug, wer kümmert sich um die Fälle, die es weitergibt, und wer prüft Ergebnisse, bevor sie an Kunden gehen?
- Personalpolitik, Beschäftigung & Qualifizierung: Welches Wissen braucht das Team, und wie lernt es das?
- Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit- & Leistungspolitik: Wie verändern sich Arbeitsplätze und Belastung, wenn KI Routinearbeit übernimmt?
Die übrigen zwei Felder sind Sozialbeziehungen & Kultur sowie Führung, berufliche Entwicklung & Karriere. Die Fragen überschneiden sich mit der Konzeptberatung in Modul A von Impuls KI. Über INQA erarbeitet sie ein Team aus dem Betrieb gemeinsam mit dem Coach, gefördert mit 80 % statt 50 %. Erstattet werden nur die Beratungstage des Coaches; den Test eines KI-Systems und die Technik bezahlt INQA nicht, und für dieselben Ausgaben gibt es nicht zusätzlich Impuls KI.
Der Weg beginnt mit einer kostenlosen Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle in Ihrer Region. Ihr Betrieb zahlt die Rechnungen zuerst und bekommt die Förderung nach dem Coaching erstattet. Ob Ihr Betrieb die Bedingungen erfüllt, zeigt der Förder-Check auf inqa-check.de in sieben Fragen. Matthias Kant ist autorisierter INQA-Coach: INQA-Coaching bei uns. Wo bei KI die Grenze der Förderung liegt, steht im Beitrag INQA-Coaching und KI.
Was Impuls KI fördert
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die den Einsatz von künstlicher Intelligenz vorbereiten. Die Bank zahlt 50 % der Ausgaben für einen externen Dienstleister, höchstens 25.000 € innerhalb von zwei Jahren. Ein Antrag muss mindestens 5.000 € Zuschuss ergeben, also mindestens 10.000 € förderfähige Ausgaben haben.
- Modul A, Konzeptberatung: in welchen Bereichen des Betriebs KI sinnvoll ist, welche Anwendungsfälle zuerst kommen und wie der Betrieb KI verantwortungsvoll steuert, etwa beim Datenschutz.
- Modul B, Test: Ein KI-System wird für einen konkreten Anwendungsfall entwickelt oder befristet eingerichtet und getestet. Lizenzen, gemietete Hardware und Testumgebungen zählen mit, bis zu 25 % der Ausgaben in Modul B.
Nicht gefördert werden die dauerhafte Einführung nach dem Test, allgemeine Digitalisierung, Automatisierung ohne KI, Schulungen zur KI-Verordnung und Abläufe, in denen schon KI eingesetzt wird. Ein Vorhaben soll höchstens sechs Monate dauern, und ein Betrieb kann das Programm in zwei Jahren höchstens zweimal nutzen.
Die Pause für die Vorarbeiten nutzen
Für Modul B verlangt die NRW.BANK konzeptionelle Vorarbeiten, aus denen der Test hervorgeht. Diese Vorarbeiten müssen nicht gefördert sein: Laut FAQ zählen auch selbst bezahlte Arbeiten und Beratungen öffentlicher Angebote wie KI.NRW. Beschreiben Sie den Anwendungsfall und legen Sie fest, woran Sie den Erfolg des Tests messen. Beides gehört in die Vorhabenbeschreibung des Antrags.
Zum Antrag gehören:
- Antragsformular und Vorhabenbeschreibung
- das Angebot des Dienstleisters, in Modul B auch für Lizenzen oder Hardware
- die Erklärung über De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre
- die Erklärung zum KMU-Status
- Ausweiskopie der Unterzeichnenden und Handelsregisterauszug, sonst Gewerbeanmeldung oder bei Freiberuflern die erste Seite des letzten Steuerbescheids
Beantragt wird nur über das Kundenportal der NRW.BANK, das eine Registrierung mit Teilnahmeerklärung verlangt. Beauftragt wird genau ein Dienstleister mit Sitz in der EU, ausgewählt über eine formlose Preisermittlung. Unterschreiben Sie das Angebot nicht: Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, und ein begonnenes Vorhaben wird nicht gefördert.
Weitere Wege: BAFA bis Jahresende, MID für eigene Produkte
BAFA-Beratung, Antrag bis 31. Dezember 2026. Das BAFA bezuschusst konzeptionelle Beratungen, auch zur Digitalisierung, in Nordrhein-Westfalen mit 50 % und höchstens 1.750 € je Beratung. Gefördert werden nur Anträge bis zum Jahresende, die Beratung darf ins Jahr 2027 fallen. Dieselben Ausgaben dürfen nicht zusätzlich über Impuls KI oder INQA gefördert werden. Fristen und Ablauf stehen im Leitfaden BAFA-Förderung 2027.
MID-Digitalisierung, für eigene digitale Produkte. Wer ein marktgängiges digitales Produkt mit künstlicher Intelligenz entwickelt, kann in Nordrhein-Westfalen MID-Digitalisierung nutzen: 50 %, höchstens 15.000 €, bei mindestens 8.000 € Projektvolumen. Die Plätze werden monatlich verlost, im Frühjahr 2026 kamen laut SIHK zu Hagen 260 Interessenten auf 17 Plätze. KI für die eigenen Abläufe fällt nicht darunter.
Was wir Betrieben in NRW raten
- Die KI-Einführung mit dem Team über INQA beginnen. Dieser Weg ist bis 2028 offen, mit 80 % statt 50 %: zuerst der Förder-Check, dann die kostenlose Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle.
- Den Anwendungsfall jetzt aufschreiben: welche Aufgabe die KI übernimmt, mit welchen Daten, und woran Sie den Erfolg eines Tests messen.
- Angebote für einen Test einholen, nichts unterschreiben. Ein unterschriebener Vertrag schließt die Förderung über Impuls KI für dieses Vorhaben aus.
- Die Programmseite der NRW.BANK im Blick behalten. Sobald das Portal wieder öffnet, ergänzen wir diesen Leitfaden.
Wie KI-Anwendungen im Betrieb arbeiten, zeigen unsere KI-Live-Demos.
Grenzen dieses Leitfadens
Alle Angaben stammen aus Richtlinie, FAQ, Pressemitteilung und Programmseite der NRW.BANK sowie den Richtlinien von INQA und BAFA, der IHK Kassel-Marburg zu den INQA-Gestaltungsfeldern und der SIHK zu Hagen zu MID, zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026. Die FAQ der NRW.BANK sind nach eigener Angabe nicht rechtsverbindlich, über jeden Antrag entscheidet die Bank, beim INQA-Coaching die INQA-Beratungsstelle. Zum eigenen Fall berät die Förderberatung der NRW.BANK unter 0211 91741-4800.
Quellen: NRW.BANK, NRW.BANK.Impuls KI, Programmseite, Richtlinie (Fassung 07/26, Nr. 4.4, 4.5, 9), FAQ (Fassung 09/26, Fragen 1.8 bis 1.10, 2.1 bis 2.4, 3.3, 3.4) und Pressemitteilung vom 17. August 2026; BMAS, Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12. Juni 2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2, Nr. 2.2); IHK Kassel-Marburg, INQA-Coaching (sechs Gestaltungsfelder); INQA, Coach-Profil Matthias Kant; BAFA, Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 12. Dezember 2024 (Nr. 2.2, 5); SIHK zu Hagen, MID-Digitalisierung. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
Fazit
Für die Einführung von KI ist das INQA-Coaching heute der offene Weg: 80 % für die Beratung mit Ihrem Team, bundesweit bis 2028. Ob Ihr Betrieb passt, zeigt der Förder-Check auf inqa-check.de. Für Impuls KI beauftragen Sie bis zur Wiedereröffnung nichts und bereiten Anwendungsfall, Testkriterien und Angebot vor. Für einen KI-Test, etwa mit einem KI-Telefonassistenten, erstellen wir Ihnen das Angebot für den Antrag.


